Risse

In einer Baukonstruktion oder einem Bauteil auftretende Risse sind in der Regel mit unangenehmen
Folgen verbunden.

Risse mit optischer Auswirkung

Sich in fertigen Oberflächen ungewollt hervorhebende Riss sind unansehnlich und beeinträchtigen den
optischen Gesamteindruck des betroffenen Bauwerks oder Bauteils. Bei Rissen mit ausschließlich
optischer Relevanz stellt sich in der Regel die Frage, inwieweit diese unter Umständen hingenommen
werden müssen oder unbedingt eine Beseitigung erfordern.

Risse mit statischer Relevanz

Über eine optische Beeinträchtigung hinausgehend verringern ungewollte statisch relevante Risse die Bauteiltragfähigkeit bzw. die Bauwerksstandsicherheit mit gegebenenfalls weitergehenden, häufig nicht zu vernachlässigenden, Auswirkungen.

erheblicher Riss in der Verblendmauerwerksschale einer Fassadenkonstruktion

erheblicher Riss in der Verblendmauerwerksschale einer Fassadenkonstruktion

erheblicher Riss in einer Mauerwerkswand

erheblicher Riss in einer Mauerwerkswand

Risse in Feuchteschutzkonstruktionen

Risse in Feuchteschutzkonstruktionen, wie beispielsweise in Fassadenkonstruktionen oder massiven Abdichtungskonstruktionen, schränken deren Feuchteschutzfunktion ein. An Rissen durchtretende Feuchte führt in der Regel zu entsprechenden Durchfeuchtungsschäden am Bauteil selbst und häufig auch zu weitergehenden feuchtebedingten Schädigungen der im Rissumfeld gelegenen Baukonstruktionen, technischen Anlagen und Einrichtungsgegenstände.

Rissbreiten in einem Fassadenputz - unter anderem eine Frage der Relevanz für die Schlagregendichtigkeit

Rissbreiten in einem Fassadenputz – unter anderem eine Frage der Relevanz für die Schlagregendichtigkeit

Bei baulichen Flüssigkeitsbehältern, wie beispielsweise Schwimmbecken, können Risse einen Austritt chemischer Substanzen bewirken sowie deren – grundsätzlich zu vermeidendes – Eindringen in das Erdreich und das Grundwasser.

Risse in einer Betonkonstruktion mit charakteristischem Merkmal eines Flüssigkeitsdurchtritts

Risse in einer Betonkonstruktion mit charakteristischem Merkmal eines Flüssigkeitsdurchtritts

Rissursachen

Die Ursachen für Risse sind so vielfältig, wie die in der Praxis vorkommenden individuellen Baukonstruktionen.

Entgegen den sich an den Bauteiloberflächen hervorhebenden Rissverläufen finden die zum Teil von sehr komplexen Wechselwirkungen gekennzeichneten Rissentstehungsmechanismen oft verborgen im Bauteilinnern statt.

Eine Ursachenergründung erfordert umfassende und tiefgreifende Kenntnisse zu den spezifischen Eigenschaften und Beurteilungskriterien der von den Rissen betroffenen Bauteilkonstruktionen bzw. Bauarten und deren Baustoffen.

Mauerwerkswand mit stufenförmigem Riss aufgrund ausgeprägtem Kalksandsteinschwinden

Mauerwerkswand mit stufenförmigem Riss aufgrund ausgeprägtem Kalksandsteinschwinden

Zuweilen ist eine unzureichende planerische Berücksichtigung bauvorhabenspezifischer Anforderungen ursächlich, wie beispielsweise mechanischer, schwindbedingter, thermischer und hygrischer Einwirkungen. Anderenfalls kann bei der Umsetzung geplanter Konstruktionen eine ungenügende Berücksichtigung anerkannter handwerklicher bzw. technischer Regeln ursächlich sein.

Auch die Herstellungsbedingungen im Baustellenbetrieb und die Umgebungsrandbedingungen in der alltäglichen Bauwerksnutzung besitzen für die Rissursache oft eine entscheidende Bedeutung. Bei einer grundsätzlich fachgerechten Konstruktion kann auch eine übermäßige Nutzungseinwirkung oder eine mutwillige mechanische Einwirkung rissursächlich sein.

Zudem kann wichtiges Beurteilungskriterium eine Abschätzung sein, inwieweit es sich um in jüngerer Vergangenheit eingetretene oder um bereits alte Risse handelt.

Fassadenputzöffnung an einem Mauerwerksriss

Fassadenputzöffnung an einem Mauerwerksriss

Rissbeseitigungen

Der Festlegung einer fachgerechten Beseitigungsmaßnahme unterliegt grundsätzlich die in jedem Einzelfall zutreffende Rissursache. Auf dieser Basis und nötigenfalls nach weiterführenden Messungen etwaiger Rissflankenbewegungen muss unter anderem beurteilt werden, inwieweit in den gerissenen Baukonstruktionen bzw. Bauteilen noch Bewegungen stattfinden oder zu erwarten sind.

Wenn auch die Beseitigungsmöglichkeiten bei Rissen, wie deren Ursachen, vielfältig sind, existieren für viele Fälle allgemein anerkannte Rissbeseitigungsverfahren, die sich hauptsächlich in

  • eine flächige Rissüberarbeitung,
  • einen starren oder elastischen Verschluss von Einzelrissen oder
  • die Umwandlung eines Risses in eine Dehnfuge

einordnen lassen.

Beratende und gutachterliche Tätigkeiten zu Rissen

Im Spektrum der Beurteilung von Rissen

  • erfolgen gutachterliche Beratungen und es
  • werden Gutachten erstellt
    – zur vorsorglichen konstruktiven Rissvermeidung,
    – zur Ursache eingetretener Risse,
    – zur zuverlässigen Rissbeseitigung und dabei
  • bei Bedarf
    – die technische Realisierbarkeit,
    – eine problemlose handwerkliche Ausführbarkeit sowie
    – ein wirtschaftlich angemessenes Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen
    berücksichtigt.